Duden - Das Herkunftswörterbuch
eidlich
Eid:Das wichtige gemeingerm. Rechtswort mhd. eit, ahd. eid, got. aiÞs, engl. oath, schwed. ed ist wahrscheinlich aus dem Kelt. entlehnt (beachte air. ōeth »Eid«, kymr. an-udon »Meineid«).
Von frühem kelt. Einfluss auf die Germanen zeugen auch staatsrechtliche Ausdrücke wie ↑ "Amt", ↑ "Geisel", ↑ "Reich".
Die Grundbedeutung des Wortes ist dunkel. Es kann, als Handlung gesehen (feierlicher Eidgang, beachte schwed. edgång »Eidesleistung« und die Grundbedeutung von ↑ "leisten"), zu griech. oī̓tos »Schicksal«, eigtl. »Gang«, gehören (vgl. ↑ "eilen") oder als »bedeutsame Rede, Eidesformel« zum Stamm von griech. aī̓-nos »Lob«. Als Verb dient seit alters ↑ "schwören", erst seit dem späten Mittelalter »vereidigen« und »beeid‹ig›en«. Abl. : eidlich (17. Jh.). Zus. : Eidgenosse (mhd. eitgenōz̧‹e› »durch Eid Verbündeter, Verschworener«; seit 1315 amtliche Bezeichnung der Mitglieder der Schweizer Eidgenossenschaft); Meineid (s. d.).
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