Duden - Das Herkunftswörterbuch
Echtheit
echt:Das als Wort der Rechtssprache im 16. Jh. aus dem Niederd. ins Hochd. übernommene Wort geht zurück auf mnd. echt »echt, recht, gesetzmäßig«, dem mniederl. echt entspricht. Es ist zusammengezogen aus mnd. ehacht, dem mhd. , ahd. ēhaft »gesetzmäßig« entspricht. (Zum Lautwandel ↑ "Gracht"). Dieses Adjektiv ist abgeleitet von dem Substantiv mhd. ē, ahd. ēwa »Recht, Gesetz; Ehe‹vertrag›« (vgl. ↑ "Ehe"). Heute ist »echt« meist nur Gegenwort zu »falsch, künstlich, nachgemacht«. – Abl. : Echtheit (18. Jh.).
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