Duden - Das Herkunftswörterbuch
Bürgermeister
Bürger:Die heutige Form geht über mhd. burger, burgæ̅re zurück auf ahd. burgāri. Dieses ist wahrscheinlich eine Umbildung einer dem aengl. burgware »Bürger« entsprechenden Zusammensetzung, und zwar nach den mit dem Suffix ahd. -āri (nhd. ...er) gebildeten Wörtern. Der erste Bestandteil ist das unter ↑ "Burg" behandelte Wort, der zweite entspricht aengl. -ware, aisl. -veri und gehört zu dem unter ↑ "wehren" behandelten Verb. Es bedeutete ursprünglich »Verteidiger«, dann »Bewohner«, vgl. die germ. Völkernamen Baioarii »Bewohner des Bojerlandes, Bayern« und Ampsivarii »Emsanwohner«. »Bürger« bedeutete demnach ursprünglich »Burgverteidiger«, dann »Burg-, Stadtbewohner«, im rechtlichen Sinne seit dem 12. Jh. das vollberechtigte Mitglied eines ‹städtischen› Gemeinwesens. – Abl. : bürgerlich (spätmhd. bürgerlich); Bürgertum (um 1800 für ↑ "Bourgeoisie"). Vgl. auch die Bildung ausbürgern »jemandem die Staatsbürgerschaft aberkennen« (für frz. expatrier). Zus. : Bürgermeister (mhd. burgermeister, daneben die mdal. noch erhaltene Form burgemeister, deren erstes -er- vor dem zweiten zu -e- dissimiliert wurde).
Bürger:Die heutige Form geht über mhd. burger, burgæ̅re zurück auf ahd. burgāri. Dieses ist wahrscheinlich eine Umbildung einer dem aengl. burgware »Bürger« entsprechenden Zusammensetzung, und zwar nach den mit dem Suffix ahd. -āri (nhd. ...er) gebildeten Wörtern. Der erste Bestandteil ist das unter ↑ "Burg" behandelte Wort, der zweite entspricht aengl. -ware, aisl. -veri und gehört zu dem unter ↑ "wehren" behandelten Verb. Es bedeutete ursprünglich »Verteidiger«, dann »Bewohner«, vgl. die germ. Völkernamen Baioarii »Bewohner des Bojerlandes, Bayern« und Ampsivarii »Emsanwohner«. »Bürger« bedeutete demnach ursprünglich »Burgverteidiger«, dann »Burg-, Stadtbewohner«, im rechtlichen Sinne seit dem 12. Jh. das vollberechtigte Mitglied eines ‹städtischen› Gemeinwesens. – Abl. : bürgerlich (spätmhd. bürgerlich); Bürgertum (um 1800 für ↑ "Bourgeoisie"). Vgl. auch die Bildung ausbürgern »jemandem die Staatsbürgerschaft aberkennen« (für frz. expatrier). Zus. : Bürgermeister (mhd. burgermeister, daneben die mdal. noch erhaltene Form burgemeister, deren erstes -er- vor dem zweiten zu -e- dissimiliert wurde).