Duden - Das Herkunftswörterbuch
Bürge
Bürge»Gewährsmann«: Das westgerm. Substantiv mhd. bürge, ahd. burgeo, mnd. börge, aengl. byrga gehört zu dem unter ↑ "borgen" behandelten Verb und bezeichnete ursprünglich »jemand, der bei einem Verleihgeschäft für das Verliehene bürgt«. Abl. : bürgen (mhd. bürgen, ahd. purigōn »appellieren, sich berufen«).
Bürge»Gewährsmann«: Das westgerm. Substantiv mhd. bürge, ahd. burgeo, mnd. börge, aengl. byrga gehört zu dem unter ↑ "borgen" behandelten Verb und bezeichnete ursprünglich »jemand, der bei einem Verleihgeschäft für das Verliehene bürgt«. Abl. : bürgen (mhd. bürgen, ahd. purigōn »appellieren, sich berufen«).