Duden - Das Herkunftswörterbuch
billigen
billig:Das Adjektiv mhd. billich, ahd. billīh gehört wohl zu dem unter ↑ "Bild" behandelten Stamm und bedeutete danach ursprünglich etwa »wunderkräftig, wirksam«, woraus sich dann die Bed. »recht, passend, angemessen, gemäß« entwickelte. Beachte dazu mhd. un-bil »ungemäß« (s. den Artikel ↑ "Unbill"). Im 17. Jh. wurde das Wort in der Endung an die Adjektive auf -ig angeglichen.
In der Verbindung »recht und billig« bedeutet »recht«, was durch Gesetze begründet ist, »billig«, was nach natürlichem Rechtsempfinden »angemessen« ist. Dazu stellt sich die Verneinung unbillig (mhd. unbillich »unrecht, unschicklich, gewalttätig«).
Die heutige Bed. »nicht teuer, niedrig im Preis« entstand im 18. Jh. aus »dem Wert angemessen«; ein »billiger Preis« war ein »dem Wert der Ware angemessener Preis«. Da billige Ware oft minderwertige Ware ist, konnte »billig« auch gleichbed. mit »minderwertig« werden. – Abl. : billigen (mhd. billichen »für angemessen erklären«), dazu die Zus. zubilligen »zugestehen« und missbilligen »tadeln« (17. Jh.) und die Präfixbildung verbilligen »billiger machen« (19. Jh.).
billig:Das Adjektiv mhd. billich, ahd. billīh gehört wohl zu dem unter ↑ "Bild" behandelten Stamm und bedeutete danach ursprünglich etwa »wunderkräftig, wirksam«, woraus sich dann die Bed. »recht, passend, angemessen, gemäß« entwickelte. Beachte dazu mhd. un-bil »ungemäß« (s. den Artikel ↑ "Unbill"). Im 17. Jh. wurde das Wort in der Endung an die Adjektive auf -ig angeglichen.
In der Verbindung »recht und billig« bedeutet »recht«, was durch Gesetze begründet ist, »billig«, was nach natürlichem Rechtsempfinden »angemessen« ist. Dazu stellt sich die Verneinung unbillig (mhd. unbillich »unrecht, unschicklich, gewalttätig«).
Die heutige Bed. »nicht teuer, niedrig im Preis« entstand im 18. Jh. aus »dem Wert angemessen«; ein »billiger Preis« war ein »dem Wert der Ware angemessener Preis«. Da billige Ware oft minderwertige Ware ist, konnte »billig« auch gleichbed. mit »minderwertig« werden. – Abl. : billigen (mhd. billichen »für angemessen erklären«), dazu die Zus. zubilligen »zugestehen« und missbilligen »tadeln« (17. Jh.) und die Präfixbildung verbilligen »billiger machen« (19. Jh.).