Duden - Das Herkunftswörterbuch
bescheiden
1bescheiden:Das zu ↑ "scheiden" »trennen« gebildete Präfixverb (mhd. bescheiden) entwickelte in der mittelalterlichen Rechtssprache die Bedeutungen »zuteilen« und »Bescheid geben«. Zur ersten gehört die Wendung »mein bescheidener Anteil«, die heute als »geringer Anteil« verstanden wird. Die zweite lebt noch in der Kanzleisprache (z. B. »jemanden abschlägig bescheiden«), sie meint eigtl. die Mitteilung eines richterlichen Entscheids; daran schließt sich die Verwendung im Sinne von »belehren, unterweisen« an. Das reflexive »sich bescheiden« »zufrieden sein, sich zufrieden geben, sich begnügen« bedeutete ursprünglich »sich vom Richter bescheiden lassen«. Das ehemalige starke Part. 2bescheiden entwickelte sich in der Bedeutung entsprechend dem Verb: Ursprünglich bedeutete es »‹vom Richter› bestimmt, zugeteilt, festgesetzt«, dann wurde es von Personen gebraucht, die sich bescheiden ließen, sich zu bescheiden wussten und deshalb als »einsichtsvoll, erfahren, verständig, klug« galten.
Heute wird es im Sinne von »genügsam, einfach, anspruchslos« verwendet. Dazu Bescheidenheit, das im Mhd. noch »Verstand, Verständigkeit« war. Eine Rückbildung zu 1bescheiden ist Bescheid (mhd. bescheit, bescheide »Bestimmung, Bedingung«), heute fast nur in »Bescheid geben, wissen« und in »Bescheid tun« gebräuchlich.
scheiden:
Das altgerm. starke Verb mhd. scheiden, ahd. sceidan, got. skaidan, niederl. scheiden, engl. to shed gehört mit dem näher verwandten ↑ "Scheit" zu einer t-Erweiterung der idg. Wurzel * skē̆i- »schneiden, trennen« (vgl. ↑ "Schiene"). Die gleichbedeutenden Nebenformen mhd. schīden und schiden (↑ "gescheit" und ↑ "Schiedsrichter") sind untergegangen.
Die Grundbedeutung »spalten, trennen« (s. auch ↑ "Scheide" und ↑ "Scheitel") gilt bis heute (besonders in der Wendung »die Ehe scheiden« und in den Zusammensetzungen »aus-, abscheiden«); aus reflexivem »sich scheiden« hat sich die Bedeutung »weggehen« entwickelt (↑ "Abschied"; beachte auch das Hüllwort »verscheiden« für »sterben«, ↑ "verschieden"). Übertragen gebraucht werden die Präfixbildungen und Zusammensetzungen 1bescheiden (s. d., mit dem Adjektiv 2bescheiden); entscheiden (mhd. entscheiden »sondern; richterlich schlichten; ein Urteil fällen, bestimmen«, im Nhd. mit der Sonderbedeutung »den Ausschlag geben«), dazu Entscheid, Entscheidung (14. Jh.) und das Adjektiv entschieden »bestimmt, entschlossen« (18. Jh., vorher nur als 2. Part. ); unterscheiden (mhd. underscheiden »‹als nicht in besonderen Merkmalen o. Ä. übereinstimmend› trennen, festsetzen, erklären«, ahd. undarsceidan), dazu Unterschied »das, worin zwei oder mehrere Dinge nicht übereinstimmen« (mhd. underschied, -scheit, ahd. untarsceid).
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Ansicht: bescheiden