Duden - Das Herkunftswörterbuch
berüchtigt
berüchtigt»in schlechtem Rufe stehend«: Das Adjektiv ist eigentlich das 2. Part. des im 17. Jh. untergegangenen Verbs berüchtigen »in üblen Ruf bringen, verklagen«, das in die frühnhd. Gerichtssprache aus mnd. berüchtigen »ein Geschrei über jemanden erheben« (↑ "Gerücht") übernommen wurde. Die genannten Wörter gehören zu dem unter ↑ "anrüchig" behandelten Wort. Siehe auch den Artikel ↑ "ruchbar".
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Ansicht: berüchtigt