Duden - Das Herkunftswörterbuch
Belang
belangen:Das Verb mhd. belangen, ahd. bilangēn ist eine Präfixbildung zu dem unter »langen« behandelten Verb (↑ "lang"). Es bedeutete zunächst »erreichen, sich erstrecken«, dann »betreffen«, wofür heute anbelangen steht (entsprechend niederl. ‹aan›belangen, engl. to belong). Die juristische Bed. »jemanden vor Gericht bringen, verklagen« (eigentlich »mit der Klage erreichen«) erscheint im 15. Jh. – Aus dem Verb rückgebildet ist Belang »Bedeutung«, »Interessen«, das im 18. Jh. in die nhd. Kanzleisprache eindringt.
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