Duden - Das Herkunftswörterbuch
Bekanntschaft
bekannt:Das heutige Adjektiv ist eigentlich das 2. Part. von mhd. bekennen »‹er›kennen« (↑ "bekennen"). In der jungen Wendung »mit jemandem bekannt sein« ist die gegenseitige Kenntnis zweier Personen voneinander gemeint, danach die Vertrautheit. Getrennt od. zusammengeschrieben werden bekannt geben/bekanntgeben »öffentlich verbreiten«, dazu Bekanntgabe, und bekannt machen/bekanntmachen »öffentlich kundgeben, verbreiten«, dazu Bekanntmachung. Abl. : Bekannte (frühnhd. Substantivierung wie »Verwandte«); Bekanntheit (18. Jh.); Bekanntschaft (17. Jh.; auch als Kollektivum gebraucht); bekanntlich (mhd. bekantlich »erkennbar«; im heutigen Sinn aus der nhd. Kanzleisprache).
bekannt:Das heutige Adjektiv ist eigentlich das 2. Part. von mhd. bekennen »‹er›kennen« (↑ "bekennen"). In der jungen Wendung »mit jemandem bekannt sein« ist die gegenseitige Kenntnis zweier Personen voneinander gemeint, danach die Vertrautheit. Getrennt od. zusammengeschrieben werden bekannt geben/bekanntgeben »öffentlich verbreiten«, dazu Bekanntgabe, und bekannt machen/bekanntmachen »öffentlich kundgeben, verbreiten«, dazu Bekanntmachung. Abl. : Bekannte (frühnhd. Substantivierung wie »Verwandte«); Bekanntheit (18. Jh.); Bekanntschaft (17. Jh.; auch als Kollektivum gebraucht); bekanntlich (mhd. bekantlich »erkennbar«; im heutigen Sinn aus der nhd. Kanzleisprache).