Duden - Das Herkunftswörterbuch
befehligen
befehlen:Das Präfixverb mhd. bevelhen »übergeben, anvertrauen, übertragen«, ahd. bifelahan »übergeben, anvertrauen, begraben« enthält ein heute untergegangenes einfaches Verb, das in got. filhan »verbergen« und aisl. fela »verbergen, übergeben« erhalten ist und auch dem Präfixverb ↑ "empfehlen" zugrunde liegt. Es gehört zu der unter ↑ "Fell" behandelten idg. Wurzel und bedeutete ursprünglich »der Erde übergeben, anvertrauen, begraben«, dann allgemeiner »zum Schutz anvertrauen, übergeben«. Aus mhd. Wendungen wie »ein amt bevelhen« »ein Amt anvertrauen, übertragen« hat sich erst im Nhd. der heutige Sinn »gebieten« entwickelt, anfänglich in höflicher Sprache wie »auftragen«.
Nur im religiösen Bereich ist der Sinn »anvertrauen« erhalten: »seine Seele Gott befehlen«. – Abl. : Befehl (spätmhd. bevel‹ch› »Übergebung, Obhut« folgt der Bedeutungsentwicklung des Zeitwortes), dazu befehligen (18. Jh., nach obd. befelch, befehlich »Befehl«) und Befehlshaber (spätmhd. bevelhhaber »Bevollmächtigter«, so noch im 18. Jh. neben der jüngeren Bed. »Kommandeur«).
befehlen:Das Präfixverb mhd. bevelhen »übergeben, anvertrauen, übertragen«, ahd. bifelahan »übergeben, anvertrauen, begraben« enthält ein heute untergegangenes einfaches Verb, das in got. filhan »verbergen« und aisl. fela »verbergen, übergeben« erhalten ist und auch dem Präfixverb ↑ "empfehlen" zugrunde liegt. Es gehört zu der unter ↑ "Fell" behandelten idg. Wurzel und bedeutete ursprünglich »der Erde übergeben, anvertrauen, begraben«, dann allgemeiner »zum Schutz anvertrauen, übergeben«. Aus mhd. Wendungen wie »ein amt bevelhen« »ein Amt anvertrauen, übertragen« hat sich erst im Nhd. der heutige Sinn »gebieten« entwickelt, anfänglich in höflicher Sprache wie »auftragen«.
Nur im religiösen Bereich ist der Sinn »anvertrauen« erhalten: »seine Seele Gott befehlen«. – Abl. : Befehl (spätmhd. bevel‹ch› »Übergebung, Obhut« folgt der Bedeutungsentwicklung des Zeitwortes), dazu befehligen (18. Jh., nach obd. befelch, befehlich »Befehl«) und Befehlshaber (spätmhd. bevelhhaber »Bevollmächtigter«, so noch im 18. Jh. neben der jüngeren Bed. »Kommandeur«).