Duden - Das Herkunftswörterbuch
befangen
befangen:Das 2. Partizip zu dem heute veralteten Präfixverb »befangen« »umfassen, umzäunen, einengen« (mhd. bevāhen, ahd. bifāhan; vgl. ↑ "fangen") wird in der mhd. Klassik als Adjektiv übertragen gebraucht für »in etwas verwickelt, unfrei, schüchtern«; in der neueren Rechtssprache bedeutet es danach »nicht frei, voreingenommen«. Dazu Befangenheit (18. Jh.); unbefangen »ungezwungen, unparteilich, frei« (18. Jh.); Unbefangenheit (18. Jh.).
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