Duden - Das Herkunftswörterbuch
bedingen
bedingen:Das Präfixverb hatte ursprünglich dieselbe Bedeutung wie das einfache Verb ↑ "dingen" (vgl. ↑ "Ding", mhd. bedingen »werben, durch Verhandlung gewinnen«), später die von »vereinbaren, bestimmen«, wofür heute »sich ausbedingen« gilt (schon mhd. ūz̧bedingen). Aus der Rechtssprache gehört hierher noch die »bedingte«, d. h. durch rechtliche Bedingungen eingeschränkte Strafaussetzung; in übertragenem Sinne können auch Lob und Zustimmung »bedingt« sein. Sonst aber bedeutet »bedingen« »zur Folge haben« und »bedingt sein« »von Voraussetzungen abhängig sein«; dieser zuerst in der philosophischen Fachsprache des 18. Jh.s auftretende Sinn ist von der entsprechenden Bedeutungsentwicklung bei »Bedingung« beeinflusst. Dieses Verbalsubstantiv erscheint im 16. Jh. als »rechtliche Abmachung; Vereinbarung«, später auch als »Voraussetzung« und als »Gegebenheit, Umstand«. Auch unbedingt ist aus dem rechtlichen über den philosophischen in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen, es bedeutete zunächst »ohne Vorbehalt, unangefochten«, dann »absolut, unbeschränkt«, schließlich »unter allen Umständen«.
dingen
»in Dienst nehmen«: Das altgerm. ursprünglich schwache Verb mhd. dingen, ahd. dingōn »vor Gericht verhandeln«, niederl. dingen »dingen; markten, abhandeln«, aengl. đingian »bitten, verlangen; sich vertragen, beschließen«, schwed. tinga »bestellen; mieten« ist eine Ableitung von dem unter ↑ "Ding" behandelten Substantiv. Es erhielt im 17. Jh. starke Formen, von denen nur das 2. Part. gedungen üblich blieb, während das Präteritum dang meist auf die Präfixbildung »er bedang ‹sich aus›« beschränkt blieb. Die mhd. Nebenbedeutung »vertraglich gegen Lohn in Dienst nehmen« ist heute die einzige des seltenen Verbs. Dazu gehört als Präfixbildung bedingen (s. d.).
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