Duden - Das Herkunftswörterbuch
bannen
bannen:Das unter ↑ "Bann" genannte früher starke Verb erscheint seit dem 15. Jh. in schwacher Beugung, weil es als Ableitung von »Bann« empfunden wurde. Es bedeutete zunächst in rechtlichem Sinne »in den ‹Kirchen›bann tun«, dann »durch Zauberkraft vertreiben oder festhalten«; dabei wirkt die alte Bedeutung von »Bann« »feierliches Gebot« nach. Dazu das Präfixverb verbannen (mhd. verbannen »ge- oder verbieten; durch Bann verstoßen, verfluchen«, ahd. farbannan »den Augen entziehen«; nhd. nur in der Bed. »verstoßen, des Landes verweisen«).
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