Duden - Das Herkunftswörterbuch
Anweisung
weisen:Das altgerm. Verb mhd. , ahd. wīsen, niederl. wijzen, aengl. wīsan, schwed. visa ist eine Ableitung von dem unter ↑ "weise" behandelten Adjektiv. Das Verb, das bis ins 16. Jh. schwach flektierte, bedeutet eigentlich »wissend machen«. Siehe auch den Artikel ↑ "Weisel". – Präfixbildungen und Zusammensetzungen: anweisen »zuteilen, zuweisen; beauftragen; anleiten; die Auszahlung von etwas veranlassen« (16. Jh.), dazu Anweisung; ausweisen »des Landes verweisen; seine Identität nachweisen; rechnerisch nachweisen, belegen« (mhd. ūz̧wīsen), dazu Ausweis (17. Jh.); beweisen »als wahr, richtig nachweisen; zeigen« (mhd. bewīsen), dazu Beweis (15. Jh.); überweisen »zu jemandem, an jemanden schicken; einen Geldbetrag auf jemandes Konto einzahlen« (in frühnhd. Zeit aus mnd. overwīsen »‹Geld› überweisen« übernommen), dazu Überweisung (16. Jh.); unterweisen »lehren, unterrichten« (mhd. underwīsen), dazu Unterweisung (mhd. underwīsunge); verweisen »hinweisen« (2↑ "verweisen").
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