Duden - Das Herkunftswörterbuch
abhandeln
handeln:Mhd. handeln »mit den Händen fassen, berühren; ‹be›arbeiten; verrichten, vollbringen, tun; mit etwas verfahren; behandeln; bewirten«, ahd. hantalōn »befassen, berühren; bearbeiten«, engl. to handle »handhaben; behandeln; verwalten«, aisl. ho̧ndla »mit der Hand berühren, fassen« sind von dem unter ↑ "Hand" dargestellten gemeingerm. Substantiv abgeleitet. Seit dem 16. Jh. hat »handeln« auch kaufmännische Geltung und wird im Sinne von »Handel treiben, Geschäfte machen«, »verkaufen« und »über den Preis verhandeln, feilschen« gebraucht. – Abl. : Handel (spätmhd. handel »Handlungsweise; Vorgang; Begebenheit, Handelsgeschäft; Handelsobjekt, Ware« und »gerichtliche Verhandlung, Rechtsstreit«; das Substantiv ist aus dem Verb rückgebildet; im heutigen Sprachgefühl werden »Handel« »Kaufgeschäft« und »Handel« »Streit«, das häufiger im Plural »Händel« gebraucht wird, als zwei verschiedene Wörter empfunden); Händler (spätmhd. hand‹e›ler »jemand, der etwas tut, vollbringt, verrichtet; Unterhändler«; seit dem 16. Jh. »Handelsmann«); Handlung (mhd. handelunge »Behandlung, Handhabung; Aufnahme, Bewirtung; ‹gerichtliche› Verhandlung; Kaufhandel; Tun, Tätigkeit«). Zusammensetzungen und Präfixbildungen: abhandeln »über einen Gegenstand in einer Schrift handeln, ein Thema bearbeiten«, auch »im Preis drücken« (16. Jh.), dazu Abhandlung (16. Jh.; für lat. tractatus); behandeln »mit jemand verfahren; sich mit etwas beschäftigen«, dazu Behandlung (17. Jh.); misshandeln »übel zurichten, schlagen« (mhd. missehandeln), dazu Misshandlung (mhd. missehandelunge); unterhandeln »zu vermitteln versuchen«, dazu Unterhändler (16. Jh.); verhandeln (mhd. verhandeln), dazu Verhandlung. – Das oben genannte engl. Verb to handle ist in der 2. Hälfte des 20. Jh.s in seiner substantivierten Form als Handling in der Bedeutung »Gebrauch, Handhabung« entlehnt worden.
handeln:Mhd. handeln »mit den Händen fassen, berühren; ‹be›arbeiten; verrichten, vollbringen, tun; mit etwas verfahren; behandeln; bewirten«, ahd. hantalōn »befassen, berühren; bearbeiten«, engl. to handle »handhaben; behandeln; verwalten«, aisl. ho̧ndla »mit der Hand berühren, fassen« sind von dem unter ↑ "Hand" dargestellten gemeingerm. Substantiv abgeleitet. Seit dem 16. Jh. hat »handeln« auch kaufmännische Geltung und wird im Sinne von »Handel treiben, Geschäfte machen«, »verkaufen« und »über den Preis verhandeln, feilschen« gebraucht. – Abl. : Handel (spätmhd. handel »Handlungsweise; Vorgang; Begebenheit, Handelsgeschäft; Handelsobjekt, Ware« und »gerichtliche Verhandlung, Rechtsstreit«; das Substantiv ist aus dem Verb rückgebildet; im heutigen Sprachgefühl werden »Handel« »Kaufgeschäft« und »Handel« »Streit«, das häufiger im Plural »Händel« gebraucht wird, als zwei verschiedene Wörter empfunden); Händler (spätmhd. hand‹e›ler »jemand, der etwas tut, vollbringt, verrichtet; Unterhändler«; seit dem 16. Jh. »Handelsmann«); Handlung (mhd. handelunge »Behandlung, Handhabung; Aufnahme, Bewirtung; ‹gerichtliche› Verhandlung; Kaufhandel; Tun, Tätigkeit«). Zusammensetzungen und Präfixbildungen: abhandeln »über einen Gegenstand in einer Schrift handeln, ein Thema bearbeiten«, auch »im Preis drücken« (16. Jh.), dazu Abhandlung (16. Jh.; für lat. tractatus); behandeln »mit jemand verfahren; sich mit etwas beschäftigen«, dazu Behandlung (17. Jh.); misshandeln »übel zurichten, schlagen« (mhd. missehandeln), dazu Misshandlung (mhd. missehandelunge); unterhandeln »zu vermitteln versuchen«, dazu Unterhändler (16. Jh.); verhandeln (mhd. verhandeln), dazu Verhandlung. – Das oben genannte engl. Verb to handle ist in der 2. Hälfte des 20. Jh.s in seiner substantivierten Form als Handling in der Bedeutung »Gebrauch, Handhabung« entlehnt worden.