Duden - Das Herkunftswörterbuch
abbinden
binden:Das gemeingerm. Verb mhd. binden, ahd. bintan, got. bindan, engl. to bind, schwed. binda beruht mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen auf der idg. Wurzel * bhendh- »binden«, vgl. z. B. aind. badhnā̓ti, bandhati »er bindet, fesselt«. Zu dem gemeingerm. Verb gehören auch die alten Bildungen 1↑ "Band" und ↑ "Bund" sowie das Lehnwort 1↑ "Bande" »‹Rand›streifen« (s. auch 2↑ "Band" »Musikkapelle«). Die Bedeutung des Umwindens, Zusammenfügens, Zusammenhaltens und Befestigens wird in Zusammensetzungen wie »an-, auf-, ein-, um-, vor-, zu-, fest-, losbinden« näher bestimmt. – Abl. : Binde (mhd. binde, ahd. binta; eigentlich »Bindendes«; z. B. Leib-, Arm-, Halsbinde; dazu die ugs. Wendung »einen hinter die Binde gießen« für »Alkohol trinken«); Binder (mhd. binder »Fassbinder, Böttcher, Büttner«; heute Bezeichnung für Geräte wie Mähbinder, für einen quer liegenden Mauerstein und für eine Krawatte); Bindung (mhd. bindunge »Verknüpfung«; heute auch in »Skibindung; Leinen-, Köper-, Atlasbindung« usw.). – Zusammensetzungen und Präfixbildungen: abbinden (mhd. abebinden »‹den Helm› losbinden«; dann auch »durch Binden unterbrechen, abschnüren«, »‹ein Kalb› entwöhnen«, fachsprachlich u. a. auch »eine Verbindung eingehen und hart werden ‹von Beton›«); anbinden (mhd. anebinden, ahd. anabintan; die nhd. Redensart »mit einem anbinden« für »Streit anfangen« kommt vielleicht aus der Fechtersprache: die Klingen werden »gebunden«, d. h. gekreuzt; gleicher Herkunft mag »kurz angebunden« für »barsch, abweisend« sein), dazu Angebinde »Geschenk« (17. Jh.; es wurde früher dem Beschenkten an den Arm gebunden); aufbinden (mhd. ūfbinden; die Bed. »einem etwas weismachen«, eigentlich »eine Last aufdrängen«, vgl. die Redensart »jmdm. einen Bären aufbinden« ↑ "Bär"); Ausbund (s. d.); einbinden »geheftete Blätter mit einem Einband versehen« (mhd. īnbinden »in etwas binden; einschärfen«), dazu Einband; entbinden (mhd. enbinden, ahd. intbintan »losbinden; befreien«, so noch in den Fügungen »vom Eid, von einer Pflicht entbinden«; der Ausdruck »entbunden werden« für »gebären« ist schon mhd. und bezieht sich auf das Abbinden der Nabelschnur des Neugeborenen); unterbinden »durch Binden unterbrechen, abschnüren; verhindern« (mhd. underbinden); verbinden (mhd. verbinden »fest-, zusammenbinden, Wunden zubinden«, ahd. farbintan); dazu Verbindung (spätmhd. verbindunge; heute auch »studentische Korporation«); verbindlich (16. Jh.; heute meist für »höflich«, doch haben Wendungen wie »verbindliche ‹= bindende› Zusage« den alten Sinn »verpflichten« bewahrt, ebenso die Verneinung unverbindlich ‹18. Jh., für älteres unverbündlich›), dazu Verbindlichkeit »verbindliches Wesen, Höflichkeit; bindender, verpflichtender Charakter einer Sache; Verpflichtung, kleinere Schuld«; Verband (im 18. Jh.
zuerst als »Wundverband« und im Schiffsbau für »tragendes, stützendes Bauteil«; erst im 19. Jh. für »Organisation, Körperschaft«).
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