Duden - Das Herkunftswörterbuch
Approbation
approbiert»(nach bestandener Prüfung) als Arzt oder Apotheker bestätigt und zugelassen«: Das seit der 1. Hälfte des 16. Jh.s gebräuchliche Wort ist das in adjektivische Funktion übergegangene zweite Partizip des heute wenig gebräuchlichen Verbs approbieren »billigen, genehmigen«. Quelle des Wortes ist gleichbed. lat. ap-probare, eine Bildung zu lat. probare »billigen« (vgl. ↑ "prüfen"). – Dazu Approbation »staatliche Zulassung zur Berufsausübung (bei Ärzten u. Apothekern)«, aus lat. approbatio »Billigung, Genehmigung«.
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