Duden - Das Herkunftswörterbuch
Anwartschaft
Anwärter:Das seit dem 16. Jh. bezeugte Wort gehört zu frühnhd. anwarten »auf etwas ‹mit Anspruch› warten« (mhd. an‹e›warten, ahd. anawartēn »erwarten, ausschauen«; vgl. ↑ "warten"). Seit 1900 hat sich »Anwärter« in der Beamtensprache gegenüber dem Fremdwort ↑ "Aspirant" durchgesetzt. Zu frühnhd. anwarten ist auch Anwartschaft »Anspruch oder Aussicht auf ein Amt oder dgl.« (17. Jh.) gebildet.
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