Duden - Das Herkunftswörterbuch
Anwalt
Anwalt:Die westgerm. Substantivbildung mhd. anwalte, ahd. anawalto, mnd. anwalde, aengl. onwealda gehört zu dem unter ↑ "walten" behandelten Verb und bedeutet eigentlich »einer, der über etwas Gewalt hat«. Das Wort bezeichnete im Ahd. den Macht- oder Befehlshaber, im Mhd. dann gewöhnlich den bevollmächtigten Beamten oder Gesandten eines Fürsten oder einer Stadt und schließlich den Vertreter einer Partei vor Gericht. Im Sinne von »berufener Vertreter vor Gericht, Rechtsberater« hat es die Fremdwörter Prokurator, Konsulent und Advokat verdrängt. – Zus. : Rechtsanwalt (seit dem 19. Jh. amtliche Standesbezeichnung in Deutschland, in der Schweiz neben »Fürsprech«); Staatsanwalt (2. Hälfte des 19. Jh.s).
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