Duden - Das Herkunftswörterbuch
Akkord
1Akkord»Stücklohn‹vertrag›«: Das Fremdwort erscheint seit dem 15. Jh. mit der allgemeinen Bed. »Vertrag, Abkommen, Vergleich«. Erst im 19. Jh. kommt die heute übliche spezielle Bedeutung auf, an die sich Zusammensetzungen wie »Akkordarbeit, Akkordlohn« und die Wendung »im Akkord arbeiten« anschließen. Entlehnt ist das Fremdwort aus frz. accord »Übereinstimmung; Abkommen, Vertrag« (= it. accordo).
Das zugrunde liegende Verb frz. accorder »in Übereinstimmung bringen; ein Abkommen treffen« beruht wie entsprechend it. accordare auf gleichbed. vlat. * ad-cordare, einer denominativen Präfixbildung zu lat. cor, Genitiv cordis »Herz; Geist, Verstand; Gemüt; Stimmung, Gestimmtheit« (vgl. ↑ "Courage").
2Akkord
»Zusammenklang (mehrerer Töne)«: Der musikalische Terminus wurde zu Beginn des 18. Jh.s aus gleichbed. frz. accord entlehnt. Für das zugrunde liegende Verb frz. accorder »(die Instrumente) stimmen«, das wohl ursprünglich identisch ist mit frz. accorder »in Übereinstimmung bringen« (s. oben unter 1↑ "Akkord"), vermutet man sekundären Quereinfluss von lat. chorda (> frz. corde) »Saite«. – Akkordeon: Die Bezeichnung für »Handharmonika« ist eine künstliche Neubildung des 19. Jh.s zu 2Akkord (s. oben).
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