Duden - Das Herkunftswörterbuch
Advokat
Advokat»‹Rechts›anwalt«: Das Wort wurde im 14. Jh. aus gleichbed. lat. advocatus (eigentliche Bed. : »der Herbeigerufene«, nämlich zur Beratung in einen Rechtsstreit) entlehnt. Es gehört zu lat. ad-vocare »herbeirufen«, einer Bildung aus lat. ad »hinzu« (vgl. ↑ "ad...", ↑ "Ad...") und lat. vocare »rufen« (vgl. ↑ "Vokal"). Gleichen Ursprungs ist das Lehnwort ↑ "Vogt". – »Advokat« wurde im 19. Jh. durch amtliche Sprachregelung als offizielle Berufsbezeichnung durch »Rechtsanwalt« ersetzt.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Advokat