Duden - Deutsches Universalwörterbuch
Besitzdiener
Be·sitz·die·ner, der (Rechtsspr.): jmd., der aufgrund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses Sachen des Dienstherrn besitzt und diese nach Weisungen zu behandeln hat.
Be·sitz·die·ner, der (Rechtsspr.): jmd., der aufgrund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses Sachen des Dienstherrn besitzt und diese nach Weisungen zu behandeln hat.