Duden - Deutsches Universalwörterbuch
anheim
an·heim [bes. in der frühnhd. Kanzleispr. gebr. verdeutlichende Bildung für heim]: in den Verbindungen jmdm. a. fallen (geh.; als Eigentum zufallen): die Güter der Flüchtlinge fielen dem Staat anheim; einer Sache a. fallen (geh.; einer Sache zum Opfer fallen): der Vergessenheit a. fallen; der Zerstörung, einem Betrug a. fallen; jmdn., etw. jmdm., einer Sache a. geben (geh.; jmdn., etw. jmdm., einer Sache anvertrauen, übergeben): das Kind wird der Obhut der Schwester a. gegeben; sich einer Sache a. geben (geh.; sich einer Sache ganz hingeben, überlassen): sich dem leichten Schaukeln des Bootes a. geben; etw. jmdm. einer Sache a. stellen (geh.; jmdm., einer Sache die Entscheidung über etw. überlassen, etw. in jmds. Ermessen stellen): ich stelle das Ihnen, Ihrem Ermessen a.; es bleibt dir a. gestellt, ob du kommen willst oder nicht.
an·heim [bes. in der frühnhd. Kanzleispr. gebr. verdeutlichende Bildung für heim]: in den Verbindungen jmdm. a. fallen (geh.; als Eigentum zufallen): die Güter der Flüchtlinge fielen dem Staat anheim; einer Sache a. fallen (geh.; einer Sache zum Opfer fallen): der Vergessenheit a. fallen; der Zerstörung, einem Betrug a. fallen; jmdn., etw. jmdm., einer Sache a. geben (geh.; jmdn., etw. jmdm., einer Sache anvertrauen, übergeben): das Kind wird der Obhut der Schwester a. gegeben; sich einer Sache a. geben (geh.; sich einer Sache ganz hingeben, überlassen): sich dem leichten Schaukeln des Bootes a. geben; etw. jmdm. einer Sache a. stellen (geh.; jmdm., einer Sache die Entscheidung über etw. überlassen, etw. in jmds. Ermessen stellen): ich stelle das Ihnen, Ihrem Ermessen a.; es bleibt dir a. gestellt, ob du kommen willst oder nicht.