Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Zwischenverfahren
Zwị|schen|ver|fah|ren, das (Rechtssprache):(im Strafprozess) Verfahren, in dem das für die Hauptverhandlung zuständige Gericht nach Anklageerhebung entscheidet, ob das Hauptverfahren zu eröffnen oder das ganze Verfahren einzustellen ist.
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