Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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zweiseitig
zwei|sei|tig:1. a) zwei ↑ {{link}}Seiten{{/link}} (1 a) aufweisend;
b) zwei ↑ {{link}}Seiten{{/link}} (6 a) enthaltend, umfassend.
2. nach zwei Seiten hin; zwischen zwei Parteien o. Ä. erfolgend:
zweiseitige (bilaterale) Verträge;
die Auffassung der Herrschaft als einer zweiseitigen (gegenseitigen) Pflichtbindung von Herrscher und Untertanen (Fraenkel, Staat 267).
zwei|sei|tig
b) zwei ↑ {{link}}Seiten{{/link}} (6 a) enthaltend, umfassend.
2. nach zwei Seiten hin; zwischen zwei Parteien o. Ä. erfolgend:
zweiseitige (bilaterale) Verträge;
die Auffassung der Herrschaft als einer zweiseitigen (gegenseitigen) Pflichtbindung von Herrscher und Untertanen (Fraenkel, Staat 267).