Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Zwecksteuer
Zwẹck|steu|er, die:a) Steuer, deren Aufkommen bestimmten Zwecken zugeführt wird;
b) Steuer, mit der ein bestimmter, nicht im fiskalischen Bereich liegender Zweck verfolgt wird.
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