Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
zwangsvorführen
zwạngs|vor|füh|ren (Amtssprache):jemanden unter Anwendung polizeilicher Gewalt einer Behörde o. Ä., besonders einem Gericht, vorführen:
jemanden dem Amtsarzt zwangsvorführen;
der Zeuge wurde [dem Richter] zwangsvorgeführt.
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