Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
zuwiderhandeln
zu|wi|der|han|deln (besonders Rechtssprache):im Widerspruch zu etwas handeln; gegen etwas verstoßen:
dem Gesetz, einer Anordnung, einer Vorschrift, einem Verbot zuwiderhandeln;
Erst nach Ablauf eines Monats begriff er, wie sehr er eigenen Zwecken zuwidergehandelt hatte (Bieler, Mädchenkrieg 317).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: zuwiderhandeln