Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
zuwider
1zu|wi|der (gehoben):1. jemandes Wünschen entgegengesetzt, gerade nicht entsprechend und seine Abneigung in starkem Maße hervorrufend:
er, seine Art, dieser Gedanke, dieses Essen ist mir zuwider;
es ist ihr zuwider, von anderen abhängig zu sein;
Abschiedsszenen waren ihr immer zuwider (Fries, Weg 133);
Pfuscherei ist mir in tiefster Seele zuwider (Brot und Salz 232);
er ist ein Usurpator, und als solcher ist er sich selbst von Grund aus zuwider (Thieß, Reich 540);
Ein zuwiderer Kerl, dieser Klenk (Feuchtwanger, Erfolg 14).
2. a) entgegenstehend:
die Umstände waren seinen Plänen zuwider;
das Schicksal war ihm, seinem Vorhaben dieses Mal zuwider;
b) einer Sache widersprechend, mit etwas unvereinbar:
… hielt er … die … Obszönität des Vorgebrachten nicht für schicklich und dem Schamgefühl des zarten Geschlechts zuwider (Maass, Gouffé 252).
2zu|wi|der (gehoben):
entgegen:
dem Abkommen, dem Verbot, allen Gepflogenheiten zuwider griff er doch ein;
Berlin, das seinem Landesverfassungsrecht zuwider noch kein Verfassungsgericht errichtet hat (Fraenkel, Staat 337).
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