Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
zuteilen
zu|tei|len :a) übertragen, zuweisen; an jemanden vergeben:
jemandem eine Aufgabe, ein Amt, eine Rolle zuteilen;
jemanden einer Abteilung, einer Einheit zuteilen;
das Kennzeichen kriegt der Fahrzeughalter von der Zulassungsstelle zugeteilt;
dann hat er mich einem Korporal zugeteilt (Hacks, Stücke 169);
dass es unmöglich sei, die Grenze zu passieren, ohne … einem Transport zugeteilt worden zu sein (Bieler, Mädchenkrieg 494);
b) als Anteil, Portion, Ration abgeben, austeilen; jemandem den ihm zukommenden oder zugebilligten Teil geben:
den Kindern das Essen zuteilen;
den Parteien werden die Mandate nach der Zahl der Stimmen zugeteilt;
im Krieg wurden die Lebensmittel zugeteilt (rationiert);
Je höher die Bewertungsziffer ist, umso schneller wird der Bausparvertrag zugeteilt (Wirtschaft; wird dem Bausparer die Bausparsumme zur Verfügung gestellt; DM 5, 1966, 8).
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