Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
zustehen
zu|ste|hen [mittelhochdeutsch zuostēn = geschlossen sein; beistehen, zuteilwerden, zukommen, angehören, zuständig sein]:1. etwas sein, worauf jemand einen [rechtmäßigen] Anspruch hat, was jemand zu bekommen hat:
dieses Geld, der größere Anteil steht ihm zu;
der Partei stehen 78 Mandate zu;
dieses Recht steht jedem zu;
Da er aber Parlamentsabgeordneter war, stand ihm Immunität gegen Maßnahmen der vollziehenden Gewalt zu (Prodöhl, Tod 76);
Wer aber nicht weiß, was ihm zusteht, kann es schlecht einfordern (Woche 13. 3. 98, 33).
2. ↑ "zukommen" (3):
ein Urteil über ihn steht mir nicht zu;
es steht dir nicht zu, ihn zu verdammen;
dass es dem Drehorgelmann … überhaupt nicht zustand, dem jungen Hans Castorp etwas zu verbieten (Th. Mann, Zauberberg 542).
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