Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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zuständig
zu|stän|dig:1. zur Bearbeitung, Behandlung, Abwicklung von etwas berechtigt, verpflichtet, dafür verantwortlich; die Kompetenz für etwas besitzend; kompetent:
die zuständige Behörde, Stelle;
das zuständige Amt, Gericht;
die Genehmigung wurde von zuständiger Seite gegeben;
dafür sind wir nicht zuständig;
es fühlte sich niemand zuständig;
worunter sie das für menschliches Fühlen und Denken zuständige Zentralorgan verstanden (Stern, Mann 278).
2. ☆ zuständig nach (österreichische Amtssprache; heimat-, wohnberechtigt in: Sie sind nach Eisenstadt zuständig [Sobota, Minus-Mann 53]).
zu|stän|dig
die zuständige Behörde, Stelle;
das zuständige Amt, Gericht;
die Genehmigung wurde von zuständiger Seite gegeben;
dafür sind wir nicht zuständig;
es fühlte sich niemand zuständig;
worunter sie das für menschliches Fühlen und Denken zuständige Zentralorgan verstanden (Stern, Mann 278).
2. ☆ zuständig nach (österreichische Amtssprache; heimat-, wohnberechtigt in: Sie sind nach Eisenstadt zuständig [Sobota, Minus-Mann 53]).