Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
zusichern
zu|si|chern :[offiziell] etwas Gewünschtes oder Gefordertes als sicher zusagen; ↑ "garantieren" (a):
jemandem etwas [feierlich, vertraglich] zusichern;
jemandem Diskretion, seine Hilfe, finanzielle Unterstützung, freies Geleit, Straffreiheit zusichern;
Ü die in der Verfassung zugesicherten (verbrieften) Rechte;
Der Händler haftete nur für Eigenschaften, die er ausdrücklich zugesichert hatte (ADAC-Motorwelt 10, 1979, 15);
eine Religion, die … alle Sünden vergab, um am Ende dem Gläubigen … Unsterblichkeit zuzusichern (Thieß, Reich 200).
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