Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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zuschwören
zu|schwö|ren (gehoben):a) durch einen Schwur zusichern, fest versprechen; geloben:
jemandem, sich [gegenseitig], einander Treue zuschwören;
… drückte er ihn inbrünstig an sich … und schwor ihm zu, dass … (Th. Mann, Joseph 647);
b) sich durch einen Eid zu etwas verpflichten:
wie wir … unsere Grundsätze, denen wir zugeschworen haben, durchsetzen wollen (Bundestag 189, 1968, 10250);
c) sich ↑ "schwören" (3):
… hatte er sich zugeschworen, ihr Ehre zu machen …, indem er es weit brachte (Th. Mann, Hoheit 193).
zu|schwö|ren
jemandem, sich [gegenseitig], einander Treue zuschwören;
… drückte er ihn inbrünstig an sich … und schwor ihm zu, dass … (Th. Mann, Joseph 647);
b) sich durch einen Eid zu etwas verpflichten:
wie wir … unsere Grundsätze, denen wir zugeschworen haben, durchsetzen wollen (Bundestag 189, 1968, 10250);
c)
… hatte er sich zugeschworen, ihr Ehre zu machen …, indem er es weit brachte (Th. Mann, Hoheit 193).