Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
zuschlagpflichtig
zu|schlag|pflich|tig (besonders Eisenbahn):[für den Benutzer] mit der Pflicht zur Zahlung eines ↑ {{link}}Zuschlags{{/link}} (1 b) verbunden:
Mehrarbeit über 40 Stunden bleibt zuschlagpflichtig (General-Anzeiger 27. 8. 98, 24).
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