Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Zuschlag
Zu|schlag, der; -[e]s, Zuschläge:1. a) bestimmter Betrag, um den ein Preis, Gehalt o. Ä. erhöht wird:
die Ware wurde mit einem Zuschlag von 10 Euro verkauft;
b) Entgelt, Gebühr, die unter bestimmten Bedingungen zusätzlich zu dem normalen Entgelt, der normalen Gebühr zu zahlen ist:
für Nacht-, Feiertagsarbeit werden Zuschläge gezahlt;
Wohlfahrtsmarken sind Briefmarken, für die ein Zuschlag erhoben wird;
der Zug kostet [zehn Euro] Zuschlag.
2. (Eisenbahn früher) zusätzliche Fahrkarte für die Benutzung von schnell fahrenden Zügen, die Zuschlag (1 b) kostet:
einen Zuschlag brauchen, lösen.
3. a) durch Hammerschlag gegebene Erklärung des Versteigerers, dass er ein Gebot als Höchstgebot annimmt:
an wen erfolgte der Zuschlag?;
jemandem den Zuschlag erteilen;
bei der Auktion fand ein Gebot von 2 500 Mark den Zuschlag;
der Meistbietende, das höchste Gebot bekommt den Zuschlag;
b) Auftrag, der jemandem im Rahmen einer Ausschreibung erteilt wird:
jemandem den Zuschlag für etwas geben, erteilen;
Die Kraftwerk Union erhält den Zuschlag zum Bau eines Schwerwasserreaktors (Spiegel 36, 1979, 57).
4. (Bautechnik, Hüttenwesen) bestimmter Stoff, der bei etwas ↑ {{link}}zugeschlagen{{/link}} (8) wird.
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