Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
zusammentreten
zu|sạm|men|tre|ten :1. (umgangssprachlich) jemanden so [brutal] treten, dass er [ohne sich wehren zu können] zusammenbricht:
einen Häftling zusammentreten;
Vor der Schule trat er den körperbehinderten Lehrer zusammen (MM 27. 3. 81, 19);
ein Fußballspieler …, der einen Gegner zusammengetreten hat (Widmer, Kongreß 177).
2. sich (als Mitglieder einer Vereinigung, Organisation, Institution o. Ä.) versammeln:
der neue Bundestag tritt erst Mitte Oktober zusammen;
zu Beratungen zusammentreten.
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