Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
zurückweisen
zu|rụ̈ck|wei|sen :1. a) wieder an den Ausgangspunkt, -ort ↑ "weisen" (2):
jemanden an seinen Platz zurückweisen;
Am ersten Wochenende … sind an den Grenzübergängen in Bayern und Hessen insgesamt 36 Reisende von DDR-Grenzorganen zurückgewiesen worden (MM 15. 3. 83, 1);
b) nach hinten ↑ "weisen" (1 a):
er wies mit dem Daumen [auf mich, auf das Haus] zurück.
2. von sich weisen, abweisen:
Bittsteller zurückweisen;
einen Vorschlag, ein Angebot [schroff, entrüstet] zurückweisen;
eine Klage, einen Antrag zurückweisen (ablehnen);
eine Frage zurückweisen (ihre Beantwortung verweigern, sie nicht zulassen);
Die portugiesischen Professionalfußballer wollen Berufungen in die Nationalmannschaft zurückweisen (NZZ 29. 8. 86, 45);
Mit Hanna ging es mir über viele Wochen gut … obwohl sie mich immer wieder zurückwies (Schlink, Vorleser 65).
3. sich (gegen etwas) verwahren, (einer Sache) widersprechen; für falsch, für unwahr erklären:
eine Behauptung, eine Beschuldigung [entschieden] zurückweisen;
Zu hohe Geschwindigkeit? Diesen Vorwurf wies er aufs schärfste zurück (Loest, Pistole 232).
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