Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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zurücklegen
zu|rụ̈ck|le|gen:1. wieder an seinen [früheren] Platz ↑ "legen" (3):
er legte den Hammer [an seinen Platz] zurück.
2. (einen Körperteil) nach hinten beugen:
wie der … die Flüssigkeit in die Kehle schwappen ließ, ehe er mit zurückgelegtem Kopf schluckte (Fels, Sünden 47).
3.
a) sich nach hinten legen, lehnen:
er legte sich [im Sessel] bequem zurück;
b) seinen Körper aus der aufrechten Haltung in eine schräg nach hinten geneigte Lage bringen:
beim Wasserskifahren muss man sich [mit dem ganzen Körper] etwas zurücklegen.
4. zur Seite legen:
den Riegel zurücklegen.
5. (Geld) nicht verbrauchen, sondern aufbewahren, sparen:
er verdient so gut, dass er [sich] jeden Monat ein paar Hundert Euro zurücklegen kann;
Gibst du mehr aus, als du hast, oder legst du was zurück? (Fichte, Wolli 35).
6. für einen bestimmten Kunden aufbewahren und nicht anderweitig verkaufen:
können Sie [mir] den Mantel [gegen eine Anzahlung] bis morgen zurücklegen?
7. (eine Wegstrecke) gehend, fahrend usw. hinter sich lassen, bewältigen:
eine Strecke [zu Fuß, im Dauerlauf] zurücklegen;
Ü (Fachsprache:) die Höhe der Leistungen hängt von den zurückgelegten Versicherungszeiten ab;
Er legte so viele Flugkilometer zurück, dass es viermal um diese Erde reichen würde (Kicker 82, 1981, 42);
Er hatte nie bemerkt, welche Strecke Zeit, welches Leben er zurückgelegt hatte (Strauß, Niemand 210).
8. (österreichisch) (ein Amt o. Ä.) niederlegen:
er hat überraschend seinen Posten zurückgelegt;
Broesigke hat alle seine Parteifunktionen bei Amtsantritt zurückgelegt (Presse 30. 3. 84, 4);
dass Dr. Moser unter keinen Umständen das ihm verbriefte »Wasserrecht« zurücklegen (darauf verzichten) will (Wochenpresse 46, 1983, 4);
Diese Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt (niedergeschlagen; Kurier 2. 10. 93, 20).
9. (schweizerische Amtssprache) (von den Lebensjahren eines Menschen) vollenden:
Bewerberinnen müssen das 18. Lebensjahr zurückgelegt und die Sekundarschule abgeschlossen haben (NZZ 27. 8. 83, 28).
zu|rụ̈ck|le|gen
er legte den Hammer [an seinen Platz] zurück.
2. (einen Körperteil) nach hinten beugen:
wie der … die Flüssigkeit in die Kehle schwappen ließ, ehe er mit zurückgelegtem Kopf schluckte (Fels, Sünden 47).
3.
a) sich nach hinten legen, lehnen:
er legte sich [im Sessel] bequem zurück;
b) seinen Körper aus der aufrechten Haltung in eine schräg nach hinten geneigte Lage bringen:
beim Wasserskifahren muss man sich [mit dem ganzen Körper] etwas zurücklegen.
4. zur Seite legen:
den Riegel zurücklegen.
5. (Geld) nicht verbrauchen, sondern aufbewahren, sparen:
er verdient so gut, dass er [sich] jeden Monat ein paar Hundert Euro zurücklegen kann;
Gibst du mehr aus, als du hast, oder legst du was zurück? (Fichte, Wolli 35).
6. für einen bestimmten Kunden aufbewahren und nicht anderweitig verkaufen:
können Sie [mir] den Mantel [gegen eine Anzahlung] bis morgen zurücklegen?
7. (eine Wegstrecke) gehend, fahrend usw. hinter sich lassen, bewältigen:
eine Strecke [zu Fuß, im Dauerlauf] zurücklegen;
Ü (Fachsprache:) die Höhe der Leistungen hängt von den zurückgelegten Versicherungszeiten ab;
Er legte so viele Flugkilometer zurück, dass es viermal um diese Erde reichen würde (Kicker 82, 1981, 42);
Er hatte nie bemerkt, welche Strecke Zeit, welches Leben er zurückgelegt hatte (Strauß, Niemand 210).
8. (österreichisch) (ein Amt o. Ä.) niederlegen:
er hat überraschend seinen Posten zurückgelegt;
Broesigke hat alle seine Parteifunktionen bei Amtsantritt zurückgelegt (Presse 30. 3. 84, 4);
dass Dr. Moser unter keinen Umständen das ihm verbriefte »Wasserrecht« zurücklegen (darauf verzichten) will (Wochenpresse 46, 1983, 4);
Diese Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt (niedergeschlagen; Kurier 2. 10. 93, 20).
9. (schweizerische Amtssprache) (von den Lebensjahren eines Menschen) vollenden:
Bewerberinnen müssen das 18. Lebensjahr zurückgelegt und die Sekundarschule abgeschlossen haben (NZZ 27. 8. 83, 28).