Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
zurückkönnen
zu|rụ̈ck|kön|nen :1. a) zurückkommen, -gehen, -kehren können:
wer die besetzten Gebiete einmal verlassen hat, kann nie wieder zurück;
b) (umgangssprachlich) zurückgelegt, -gebracht o. Ä. werden können.
2. eine Entscheidung o. Ä. wieder rückgängig machen können:
wenn du erst mal unterschrieben hast, kannst du nicht mehr zurück;
Sie musste sich wehren, und dann konnte sie nicht mehr zurück. Unmöglich einzulenken (Strauß, Niemand 12).
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