Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
zurückgeben
zu|rụ̈ck|ge|ben :1. a) wieder dem [ursprünglichen] Besitzer o. Ä. übergeben:
jemandem ein geliehenes Buch zurückgeben;
etwas freiwillig zurückgeben;
sein Parteibuch zurückgeben (umgangssprachlich; aus der Partei austreten);
seinen Führerschein zurückgeben (auf seinen Führerschein verzichten);
Ü jemandem, einem Tier seine Freiheit zurückgeben;
dieser Erfolg hat ihm sein Selbstbewusstsein zurückgegeben;
Wir geben zurück (Rundfunk, Fernsehen; geben die Sendung wieder ab) zu den Regionalprogrammen (Hörzu 42, 1989, 28);
Würde den Ärger an ihn zurückgeben (Loest, Pistole 162);
b) etwas Gekauftes wieder zurückbringen, um den Kauf rückgängig zu machen:
nicht benutzte Fahrkarten zurückgeben;
den verschimmelten Käse würde ich zurückgeben;
c) etwas, was einem zuerkannt, verliehen, übertragen wurde, wieder an die verleihende, beauftragende o. ä. Stelle abgeben und es nicht länger beanspruchen:
sein Mandat [an die Partei], den Vorsitz in einem Gremium zurückgeben;
Wenn Sie das gelesen haben, müssen Sie Ihr Ordinariat zurückgeben (Spiegel 40, 1978, 153).
2. (Ballspiele)
a) (den Ball, Puck) wieder demjenigen Spieler zuspielen, von dem man angespielt wurde:
der Verteidiger gibt [den Ball] an den Torwart zurück;
b) ↑ "zurückspielen" (b):
sie gab den Ball zurück.
3. a) auf die gleiche Art ↑ "beantworten" (3):
einen Blick zurückgeben;
Als sie aber am nächsten Tag wiederkam, gab sie seinen Gruß zurück (Ransmeyer, Welt 153);
b) antworten, ↑ "erwidern" (1):
»Danke gleichfalls!«, gab er zurück;
»Seien Sie nicht zu sicher, David«, gab Brooks von oben herab zurück (Kemelman [Übers.], Mittwoch 31).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: zurückgeben