Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
zulässig
zu|läs|sig :(meist von amtlicher Seite, von einer amtlichen Stelle) zugelassen, erlaubt:
eine zulässige [Höchst]menge;
eine zulässige Höchstgeschwindigkeit;
bestimmte Hilfsmittel, Zusatzstoffe sind [nicht] zulässig;
etwas ist rechtlich [nicht] zulässig;
ein Verfahren für zulässig erklären (es genehmigen);
in der Regel kennt der Laie weder die notwendigen noch die zulässigen Methoden der biologischen Forschung (Natur 76);
Das erstinstanzliche Landgericht hatte in der Darstellung … eine noch zulässige Reklame gesehen (FAZ 2. 7. 99, 23);
dass die auslaufenden Verträge … auf die gesetzlich zulässige Dauer von 24 Monaten verlängert werden (FAZ 8. 5. 99, 19);
Hoheitliche Maßnahmen der Verwaltung sind jedoch nur zulässig, wenn … (Fraenkel, Staat 347).
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Ansicht: zulässig