Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
[Z]
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
zulässig
zu|läs|sig:(meist von amtlicher Seite, von einer amtlichen Stelle) zugelassen, erlaubt:
eine zulässige [Höchst]menge;
eine zulässige Höchstgeschwindigkeit;
bestimmte Hilfsmittel, Zusatzstoffe sind [nicht] zulässig;
etwas ist rechtlich [nicht] zulässig;
ein Verfahren für zulässig erklären (es genehmigen);
in der Regel kennt der Laie weder die notwendigen noch die zulässigen Methoden der biologischen Forschung (Natur 76);
Das erstinstanzliche Landgericht hatte in der Darstellung … eine noch zulässige Reklame gesehen (FAZ 2. 7. 99, 23);
dass die auslaufenden Verträge … auf die gesetzlich zulässige Dauer von 24 Monaten verlängert werden (FAZ 8. 5. 99, 19);
Hoheitliche Maßnahmen der Verwaltung sind jedoch nur zulässig, wenn … (Fraenkel, Staat 347).
zu|läs|sig
eine zulässige [Höchst]menge;
eine zulässige Höchstgeschwindigkeit;
bestimmte Hilfsmittel, Zusatzstoffe sind [nicht] zulässig;
etwas ist rechtlich [nicht] zulässig;
ein Verfahren für zulässig erklären (es genehmigen);
in der Regel kennt der Laie weder die notwendigen noch die zulässigen Methoden der biologischen Forschung (Natur 76);
Das erstinstanzliche Landgericht hatte in der Darstellung … eine noch zulässige Reklame gesehen (FAZ 2. 7. 99, 23);
dass die auslaufenden Verträge … auf die gesetzlich zulässige Dauer von 24 Monaten verlängert werden (FAZ 8. 5. 99, 19);
Hoheitliche Maßnahmen der Verwaltung sind jedoch nur zulässig, wenn … (Fraenkel, Staat 347).