Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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zulassen
zu|las|sen [mittelhochdeutsch zuolāʒen = gestatten, erlauben]:1. nichts unternehmen, um etwas Bestimmtes zu verhindern; geschehen lassen; ↑ "dulden" (1 a); tolerieren:
wie konntest du zulassen, dass die Kinder auf der Straße spielen!;
so etwas würde sie niemals zulassen;
Die vornehmeren Kameraden »… fanden ihn unmöglich und ließen ihn in ihrer Gesellschaft nicht zu« (Reich-Ranicki, Th. Mann 22);
Ich werde den Antrag zulassen (Kemelman [Übers.], Mittwoch 149);
eine sensible Frau, die sich traut, Gefühle zuzulassen (Spiegel 10, 1990, 286);
Die CDU hat es zugelassen, dass dieser Mann wegging (natur 2, 1991, 28).
2. jemandem zu etwas Zugang gewähren; jemandem zur Ausübung von etwas, zu einem bestimmten Zweck, für eine bestimmte Betätigung o. Ä. die amtliche Erlaubnis erteilen:
jemanden als Prozessbeobachter, für das/zum Studium, zur Teilnahme an etwas zulassen;
einen Arzt, jemanden als Anwalt zulassen;
der Film ist für Jugendliche nicht zugelassen (der Besuch ist Jugendlichen nicht gestattet);
ein Kraftfahrzeug [zum Verkehr] zulassen;
die Straße ist nur für Anlieger zugelassen;
Aktien an der Börse zulassen (Bankwesen; ihren Handel an der Börse genehmigen);
jemanden an der Hochschule zulassen (österreichisch; jemanden immatrikulieren);
ein Tier zur Zucht zulassen (Landwirtschaft; es für Zwecke der Zucht geeignet erklären);
Gleich darauf … ist er zum Auswärtigen Dienst zugelassen und als Attaché an die Botschaft in Paris geschickt worden (Dönhoff, Ostpreußen 29);
Molsidomin wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1978 zugelassen (wurde die amtliche Erlaubnis zum Verkauf, zur Ingebrauchnahme erteilt; DÄ 47, 1985, 21).
3. die Möglichkeit zu etwas geben; ermöglichen, gestatten:
etwas lässt mehrere Interpretationen zu;
die Vorgänge lassen den Schluss zu, dass …;
etwas lässt keine Ausnahme zu;
etwas lässt keinen Zweifel zu (ist ganz eindeutig);
die Straßenverhältnisse ließen kein höheres Tempo zu (machten es nicht möglich);
Jetzt geht er dorthin, sooft es die Schule zulässt (ADAC-Motorwelt 1, 1982, 42);
Wir setzten diese Arbeit fort, solange Hitze und Qualm es zuließen (Lenz, Heimatmuseum 11).
4. (umgangssprachlich) etwas Geschlossenes oder Verschlossenes nicht ↑ "öffnen" (1 a); geschlossen lassen:
einen Brief, eine Schublade, das Fenster zulassen;
du musst den Mantel zulassen;
Konntest du die Augen nicht geschlossen lassen, verdammt, konntest du sie nicht zulassen? (Rocco [Übers.], Schweine 158).
zu|las|sen
wie konntest du zulassen, dass die Kinder auf der Straße spielen!;
so etwas würde sie niemals zulassen;
Die vornehmeren Kameraden »… fanden ihn unmöglich und ließen ihn in ihrer Gesellschaft nicht zu« (Reich-Ranicki, Th. Mann 22);
Ich werde den Antrag zulassen (Kemelman [Übers.], Mittwoch 149);
eine sensible Frau, die sich traut, Gefühle zuzulassen (Spiegel 10, 1990, 286);
Die CDU hat es zugelassen, dass dieser Mann wegging (natur 2, 1991, 28).
2. jemandem zu etwas Zugang gewähren; jemandem zur Ausübung von etwas, zu einem bestimmten Zweck, für eine bestimmte Betätigung o. Ä. die amtliche Erlaubnis erteilen:
jemanden als Prozessbeobachter, für das/zum Studium, zur Teilnahme an etwas zulassen;
einen Arzt, jemanden als Anwalt zulassen;
der Film ist für Jugendliche nicht zugelassen (der Besuch ist Jugendlichen nicht gestattet);
ein Kraftfahrzeug [zum Verkehr] zulassen;
die Straße ist nur für Anlieger zugelassen;
Aktien an der Börse zulassen (Bankwesen; ihren Handel an der Börse genehmigen);
jemanden an der Hochschule zulassen (österreichisch; jemanden immatrikulieren);
ein Tier zur Zucht zulassen (Landwirtschaft; es für Zwecke der Zucht geeignet erklären);
Gleich darauf … ist er zum Auswärtigen Dienst zugelassen und als Attaché an die Botschaft in Paris geschickt worden (Dönhoff, Ostpreußen 29);
Molsidomin wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1978 zugelassen (wurde die amtliche Erlaubnis zum Verkauf, zur Ingebrauchnahme erteilt; DÄ 47, 1985, 21).
3. die Möglichkeit zu etwas geben; ermöglichen, gestatten:
etwas lässt mehrere Interpretationen zu;
die Vorgänge lassen den Schluss zu, dass …;
etwas lässt keine Ausnahme zu;
etwas lässt keinen Zweifel zu (ist ganz eindeutig);
die Straßenverhältnisse ließen kein höheres Tempo zu (machten es nicht möglich);
Jetzt geht er dorthin, sooft es die Schule zulässt (ADAC-Motorwelt 1, 1982, 42);
Wir setzten diese Arbeit fort, solange Hitze und Qualm es zuließen (Lenz, Heimatmuseum 11).
4. (umgangssprachlich) etwas Geschlossenes oder Verschlossenes nicht ↑ "öffnen" (1 a); geschlossen lassen:
einen Brief, eine Schublade, das Fenster zulassen;
du musst den Mantel zulassen;
Konntest du die Augen nicht geschlossen lassen, verdammt, konntest du sie nicht zulassen? (Rocco [Übers.], Schweine 158).