Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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zuhanden
1zu|hạn|den [eigentlich = zu den Händen] (schweizerisch):1. zur Weiterbehandlung, Beschlussfassung durch:
In diesem Sinne hat der Gemeinderat einen Antrag zuhanden der nächsten Gemeindeversammlung verabschiedet (NZZ 29. 8. 86, 28);
… hat die Schulbaukommission dem Stadtrat zuhanden des Gemeinderates unlängst den Antrag unterbreitet (NZZ 23. 10. 86, 36).
2. a) gegenüber:
Damit er nicht in den Verdacht gerät, … müsste sich Nationalrat Euler zuhanden der Öffentlichkeit näher erklären (NZZ 2. 2. 83, 20);
Das Gremium aus angesehenen Wissenschaftlern empfiehlt zuhanden des Wirtschaftsministeriums … (NZZ 26. 8. 86, 7);
Die Kommission sollte zuhanden von Gemeinderat beziehungsweise Verwaltung zu den Geschäften Stellung nehmen können (Basler Zeitung 2. 10. 85, 34);
b) anlässlich:
Er war … geradezu erheitert von der Anekdote, die er da zuhanden geselliger Abende erlebte (Frisch, Stiller 252);
Ich will die Läden schließen …, mein Haus zuhanden des Gewitters … bestellen (Muschg, Sommer 66).
3. a) (besonders österreichisch, schweizerisch) zu Händen (↑ "Hand" [1]):
an unsere Personalabteilung, zuhanden Herrn U. Kaufmann (Weltwoche 17. 5. 84, 58);
b) für:
Huldvolles Lob zuhanden der anwesenden Auslandschweizer bestimmte auch den Tenor der übrigen Reden (Basler Zeitung 12. 5. 84, 31);
fünf Millionen Dollar für Kriegsmaterial zuhanden von Son Sann und Norodom Sihanouk (NZZ 12. 4. 85, 4).
2zu|hạn|den:
in der Verbindung jemandem zuhanden sein (selten; jemandem verfügbar, erreichbar sein).
1zu|hạn|den
In diesem Sinne hat der Gemeinderat einen Antrag zuhanden der nächsten Gemeindeversammlung verabschiedet (NZZ 29. 8. 86, 28);
… hat die Schulbaukommission dem Stadtrat zuhanden des Gemeinderates unlängst den Antrag unterbreitet (NZZ 23. 10. 86, 36).
2. a) gegenüber:
Damit er nicht in den Verdacht gerät, … müsste sich Nationalrat Euler zuhanden der Öffentlichkeit näher erklären (NZZ 2. 2. 83, 20);
Das Gremium aus angesehenen Wissenschaftlern empfiehlt zuhanden des Wirtschaftsministeriums … (NZZ 26. 8. 86, 7);
Die Kommission sollte zuhanden von Gemeinderat beziehungsweise Verwaltung zu den Geschäften Stellung nehmen können (Basler Zeitung 2. 10. 85, 34);
b) anlässlich:
Er war … geradezu erheitert von der Anekdote, die er da zuhanden geselliger Abende erlebte (Frisch, Stiller 252);
Ich will die Läden schließen …, mein Haus zuhanden des Gewitters … bestellen (Muschg, Sommer 66).
3. a) (besonders österreichisch, schweizerisch) zu Händen (↑ "Hand" [1]):
an unsere Personalabteilung, zuhanden Herrn U. Kaufmann (Weltwoche 17. 5. 84, 58);
b) für:
Huldvolles Lob zuhanden der anwesenden Auslandschweizer bestimmte auch den Tenor der übrigen Reden (Basler Zeitung 12. 5. 84, 31);
fünf Millionen Dollar für Kriegsmaterial zuhanden von Son Sann und Norodom Sihanouk (NZZ 12. 4. 85, 4).
2zu|hạn|den:
in der Verbindung jemandem zuhanden sein (selten; jemandem verfügbar, erreichbar sein).