Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
zugestehen
zu|ge|ste|hen :a) jemandes berechtigtem Anspruch auf etwas stattgeben; konzedieren:
jemandem ein Recht, einen Rabatt, eine Provision zugestehen;
sie gestand mir zu, noch ein paar Tage zu bleiben;
Peres sei bereit, der Sowjetunion eine »Rolle« bei den Friedensverhandlungen zuzugestehen (SZ 22. 10. 85, 9);
b) eingestehen, einräumen, zugeben, anerkennen:
dass die Sache nicht billig war, wirst du mir zugestehen müssen;
Streible gestand zu, dass Bayern es schwer haben werde, mit seiner Position im Bundesrat durchzudringen (Hamburger Abendblatt 22. 5. 85, 12).
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