Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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zugehörig
zu|ge|hö|rig:zu jemandem, etwas gehörend, dazugehörend:
die zugehörigen Dinge;
einen Wagen mit dem zugehörigen Kraftfahrzeugbrief abliefern;
Blumen und Gras … sind der Wiese zugehörig, nicht der Heide (Stern, Mann 377);
Gefangen … Rechtlos. Keinem Land zugehörig (Hasenclever, Die Rechtlosen 421);
Hier fühlte er sich wohl und zugehörig (Ossowski, Bewährung 76);
Als Polen, das sich immer sehr bewusst zu Europa, zum Westen zugehörig fühlte (Dönhoff, Ära 152).
zu|ge|hö|rig
die zugehörigen Dinge;
einen Wagen mit dem zugehörigen Kraftfahrzeugbrief abliefern;
Blumen und Gras … sind der Wiese zugehörig, nicht der Heide (Stern, Mann 377);
Gefangen … Rechtlos. Keinem Land zugehörig (Hasenclever, Die Rechtlosen 421);
Hier fühlte er sich wohl und zugehörig (Ossowski, Bewährung 76);
Als Polen, das sich immer sehr bewusst zu Europa, zum Westen zugehörig fühlte (Dönhoff, Ära 152).