Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
zugänglich
zu|gäng|lich :1. a) Zugang bietend; betretbar:
ein schwer zugängliches Bergdorf;
die Zimmer sind von der Terrasse her zugänglich;
Verantwortlich für die jedermann zugänglichen Weihnachtsveranstaltungen ist … (NZZ 25. 12. 83, 23);
Feuerlöscher sind … an gut sichtbarer und leicht zugänglicher Stelle unterzubringen (Straßenverkehrsrecht, StVZO 160);
Nonza: spektakulärer, schwarzer Kieselstrand, der vom Dorf aus über eine steile Treppe zugänglich ist (a & r 9, 1998, 73);
Das Schloss … ist jedoch Touristen zugänglich (Augsburger Allgemeine 3./4. 6. 78, VI);
Syrien habe der sowjetischen Marine den Hafen von Tartus zugänglich gemacht (NZZ 30. 4. 83, 2);
b) für die Benutzung o. Ä. zur Verfügung stehend:
eine ständig zugängliche Datenbank;
diese Informationen sollten jedem/für jeden zugänglich sein;
Der Polizei steht ein Recht zu, … sich aus allgemein zugänglichen Quellen über Art, Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung zu informieren (NJW 19, 1984, 1141);
… versuchte die von Sulla erlassene Lex Cornelia – sie richtete sich gegen die teure Lebenshaltung, indem sie die Waren sehr niedrig besteuerte –, den Tafelluxus neuen sozialen Schichten zugänglich zu machen (André [Übers.], Essen 196).
2. gegenüber anderen Menschen und für Eindrücke, Ideen, Vorstellungen aufgeschlossen; kontaktfreudig:
ein zugänglicher Mensch;
erst ganz allmählich wurde sie zugänglicher;
für alles Schöne zugänglich sein;
Der für solche Gelegenheitsamouren immer zugängliche Scheuten … (Prodöhl, Tod 164);
Allerdings war … auch Thomas Mann dem Tadel nicht gerade zugänglich (Reich-Ranicki, Th. Mann 28).
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