Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
zufallen
zu|fal|len :1. sich [mit einem Schlag] von selbst schließen:
die Tür fiel krachend zu;
ihr fallen [vor Müdigkeit] die Augen zu;
Kirchner stieß mit der ausgestreckten Faust ans Fenster. Es fiel polternd zu (Sebastian, Krankenhaus 80).
2. a) [mittelhochdeutsch zuovallen] (ohne eigenes Dazutun, durch glückliche Umstände) zuteilwerden, gegeben, geschenkt, vererbt werden:
das Vermögen fällt der Tochter des Verstorbenen, dem Staat zu;
der erste Preis ist dem Finnen zugefallen;
ihm fällt alles [nur so] zu (er ist, ohne sich anstrengen zu müssen, stets erfolgreich);
Eines Tages fiel ihm aus der Lotterie ein Gewinn von tausend Mark zu (Baum, Weltlaterne 153);
Nach Tische … fiel mir wie von selbst der Platz neben dem hohen Gaste zu (Th. Mann, Krull 375);
b) zugeteilt, zugewiesen werden; zukommen:
diese Aufgabe, Rolle ist mir zugefallen;
die Entscheidung, die Verantwortung fällt dir zu;
Die Nachfolge des ersten Parteivorsitzenden war ihm … mit großer Selbstverständlichkeit zugefallen (W. Brandt, Begegnungen 163).
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