Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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zuerkennen
zu|er|ken|nen:a) [durch einen (Gerichts)beschluss] zusprechen:
jemandem eine Entschädigung zuerkennen;
die Jury erkannte ihm einen Preis zu;
die Fakultät hat ihm den Doktortitel zuerkannt;
nachdem die Verfassung … der Nationalversammlung das alleinige Recht zuerkannt hatte, über die staatlichen Einnahmen und Ausgaben zu bestimmen (Fraenkel, Staat 57);
b) beimessen, ↑ "zuschreiben" (1 b):
Das Gefühl … hat sich in den Glauben an einen Entwicklungsvorsprung verwandelt, den wir uns … gegenüber Lateinamerika zuerkennen (R. v. Weizsäcker, Deutschland 93);
Damals erkannte man dem Traum eine … tiefe Weisheit zu (Nigg, Wiederkehr 69).
zu|er|ken|nen
jemandem eine Entschädigung zuerkennen;
die Jury erkannte ihm einen Preis zu;
die Fakultät hat ihm den Doktortitel zuerkannt;
nachdem die Verfassung … der Nationalversammlung das alleinige Recht zuerkannt hatte, über die staatlichen Einnahmen und Ausgaben zu bestimmen (Fraenkel, Staat 57);
b) beimessen, ↑ "zuschreiben" (1 b):
Das Gefühl … hat sich in den Glauben an einen Entwicklungsvorsprung verwandelt, den wir uns … gegenüber Lateinamerika zuerkennen (R. v. Weizsäcker, Deutschland 93);
Damals erkannte man dem Traum eine … tiefe Weisheit zu (Nigg, Wiederkehr 69).