Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
zueignen
zu|eig|nen :1. (gehoben) widmen, ↑ "dedizieren":
jemandem ein Buch zueignen.
2. (veraltet) als Geschenk geben.
3. (besonders Rechtssprache) sich [fremdes Eigentum widerrechtlich] aneignen:
sich herrenloses Gut zueignen.
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